Covid19 LockDown #2 – Änderungen!
Sebastian Siegmund, veröffentlicht am 21.12.2020
Zum Stand 21.12.2020 ist nach Angabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nur noch das „Fotografieren durch Fotografen im Freien“ erlaubt. (Siehe FAQ Corona-Krise und Wirtschaft, Stand 21.12.2020)